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Willkommen.
Diese Internetseite widmete sich der Direktvergabe von Verkehrsleistungen bzw. meiner Doktorarbeit, die unter diesem Titel Mitte März 2010 veröffentlicht wurde. Der etwas sperrige Untertitel lautet: "Beauftragung ohne vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens im Bereich straßengebundener Beförderung nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007". Im Zentrum der Arbeit stehen die drei ausdrücklichen Optionen zur Direktvergabe im Bereich des straßengebundenen ÖPNV: In-house-Vergabe, Unterschwellenvergabe und Vergabe bei Notfallsituationen. Bei Interesse empfehle ich einen Blick in die Feingliederung (PDF). Eine Leseprobe findet sich hier (PDF). Der Blick ist weitgehend gerichtet auf das europäische Gemeinschaftsrecht und seine Vereinbarung mit dem europäischen Primärrecht. Auch das deutsche Verfassungsrecht, welches ja zumindest bei der Konkretisierung der zahlreichen unbestimmten Vorgaben in der VO 1370/2007 eine Rolle spielt, wird ausführlich gewürdigt.
Verlag und Rezensionen Die Arbeit wurde im März 2010 veröffentlicht im banana wissensverlag und fand von dort aus für 19,80 Euro inklusive Versand seine Abnehmer. Bis auf zwei sind inzwischen (Stand: 23.3.) die Bücher verkauft. Die Arbeit wurde (für eine Doktorarbeit) erstaunlich positiv aufgenommen. Dies zeigte sich nicht nur an dem schnellen Verkauf, sondern auch an den positiven Rezensionen, etwa von
Die VO 1370/2007
[oder wie die Liebhaber sagen: Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates] [auch gerne abgekürzt als: ÖPNV-Verordnung, PVVO, VO 1370, da kennt die Phantasie keine Grenzen] wurde am 3.12.2007 im Amtsblatt der Europäischen Union (-> Link) veröffentlicht und erfreut seitdem alle, die mit ihr zu tun haben. Nach sieben Jahren und drei Entwürfen der Europäischen Kommission konnten sich die Beteiligten auf dieses Werk als großen Kompromiss einigen. Sofern die VO 1370/2007 Anwendung findet (also insb. bei Dienstleistungskonzessionen), müssen Öffentliche Dienstleistungsaufträge (der Begriff entspricht nicht dem des Kartellvergaberechts) "im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens vergeben" werden (Art. 5 Abs. 3). Ausnahmsweise ist aber auch eine Direktvergabe möglich. In der Verordnung findet sich diesbzgl. 4 Ausnahmevorschriften:
Bekanntermaßen hat Deutschland die VO 1370/2007 noch nicht umgesetzt. Bei formaler Betrachtung muss die VO auch nicht umgesetzt werden. Sie gilt ab Dezember 2009 - anders als eine europäische Richtlinie - direkt und unmittelbar. Wer jedoch einmal in die Verordnung reingeschaut hat, weiß, dass es da nicht viel mit direkter Umsetzung gibt. Die VO ist - wie es sich für einen Kompromiss gehört - voller Begriffe, die so ziemlich alles und auch wieder nichts bedeuten können (kleines Beispiel: der Rechtsschutz muss nach Art. 5 Abs. 7 "wirksam und rasch" sein). Es gibt hier also jede Menge, was noch mit Leben gefüllt werden muss. So entspricht der Inhalt der Verordnung doch mehr einer „Richtlinie im Gewand einer Verordnung“ (so bereits Günter Fromm, TranspR 1992, 256 [259] hinsichtlich der Vorgänger-Verordnung 1191/69/EWG).
Nachdem das bisherige Gerücht, nach dem die VO 1370/2007 wegen eines "Vorrangs von kommerziellen Verkehren"
durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts von September 2009 in Deutschland weitgehend wirkungslos bleibt,
hoffentlich ausgeräumt ist, sollte sich der deutsche Gesetzgeber an die Umsetzung setzen.
In der letzten Legislaturperiode (2005-2009) gab es noch keinen Regierungsentwurf (wohl aber Fachentwürfe, die von den Verbänden für suboptimal gehalten wurden). Dem aktuellen Referentenentwurf scheint es besser zu ergehen... zumindest VDV und BDO halten den Entwurf für weitgehend gelungen...
Links Empfehlenswerte Links zur VO 1370/2007: Interessenverbände:
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